Ab kommenden Jahr werden in Deutschland die ersten Heizgeräte gelabelt. Sie erhalten bezogen auf ihre Energieeffizienz eine Einordnung, wie dies bereits von Kühlschränken und Waschmaschinen bekannt ist. Seit September 2013 fordert dies eine EU-Richtlinie, die hierzulande durch eine abmildernde Übergangsfrist erst ab 26. September 2015 Realität wird.
Labeling für Altanlagen
Ursprünglich nur für Neuanlagen gedacht, plant die Bundesregierung, das Labeling auch auf Altanlagen auszudehnen. Betroffen sind zuerst alle Heizgeräte, die älter als 15 Jahre alt sind, aktuell also jene, die um 1998 installiert wurden. Das Labeling erfolgt durch Schornsteinfeger, Heizungsmonteure oder zugelassene Energieberater, die gleichzeitig über Energieeinsparungen weiterführenden Energieberatungsangeboten informieren sollen. Die Bundesregierung erhofft sich davon, so Thomas Hinsch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei den Berliner Energietagen, für die Verbraucher einen Einstieg in die Energieberatung.
Folgendes wird gelten:
- Label nur für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind.
- Nur Anlagen bis 400 kW , also Einfamilienhaus bis größere Mehrgeschosswohnungen
- Warmwasserbereitung nur, wenn in Kombination mit Heizung oder gas- bzw. ölbetrieben
- elektrische Warmwasserbereitung wird nicht gelabelt
Der Ablauf
- Effizienzklasse wird automatisch durch eine App bestimmt
- Eine Messung an der Heizung entfällt
- BDH stellt alle verfügbaren Daten von Heizungsmodellen zusammen
- Bei Anlagen ohne verfügbare Daten wird über Standardwerte aus EN-Normen bestimmt
- BMWi stellt dafür Software zur Verfügung
- Labeling über 8 Jahre gestreckt, um Überhitzung am Markt zu vermeiden
- Akteure sollen zunächst die ältesten Anlagen und dann schrittweise jüngere Jahrgänge von Anlagen labeln (s. oben)
- Hauseigentümer haben Labeln zu dulden, ihnen entstehen keine Kosten
Was bringt das Label im Bestand
Die Bundesregierung erhofft sich beim Altanlagen-Labeling einen deutlichen Sprung bei der Sanierungsrate im Heizungskeller. Die von der Regierung mit der Prognose beauftragten Frauenhofer ISI, Frauenhofer IFAM, Prognos und IFEU schätzend ie Möglichkeiten wie folgt ein:
- Steigerung der Austauschrate von Heizungsanlagen um ca. 20% von 3,1%/a auf 3,7 %/a
- Bei 9,8 Mio. Öl- und Gasfeuerungsanlagen vor 1998 von werden über einen Zeitraum von 8 Jahren jeweils gut 1,2 Mio/a Anlagen gelabelt
- Energieeinsparung: 21,2 PJ Heizenergie und 1,6 PJ Strom kumuliert von 2016 bis 2020 (EED-Logik)
- Transaktionskosten: 70 Mio. € (2016−2020)
- Investitionen bei EFH: 2,1 Mrd. € zzgl. Investitionen bei MFH
Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Zwar fordert die EnEV ab Ende 2015 einen Zwangstausch von mehr als 30 Jahre alten Heizkesseln. Diese sind jedoch nur noch in geringer Zahl am Markt. Und der Ansatz, via Labeling und Energieberatung den Hauseigentümer auf die Reise hin zur Heizungssanierung mitzunehmen, muss noch lange nicht aufgehen, da ein Großteil der gelabelten Geräte ja mit Sicherheit wenigstens das Label C bekommen wird. Und dann bleibt erst mal alles beim alten.
Was können Neu-Anlagen erreichen?
Welches Neu-Gerät kann nun welche Stufe erreichen? Das begehrte A++ steht im Prinzip nur Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken offen, in einigen Fällen auch reinen Holzheizungen. Dies rührt vor allem vom politischen Willen, Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, zu bevorzugen. Selbst neue Öl- und Gasheizungen können deswegen maximal A, in der Regel eher B erreichen. Ein A oder mehr wäre hier nur bei einer Kombination mit Solarthermie möglich. Ab 2019 trifft es die auf Öl und Gas spezialisierten Kesselbauer noch härter: Denn dann sind nur noch Brennwertkessel in der Lage, das Labeling zu erfüllen. Die nach wie vor beliebten Niedertemperatur-Geräte, die das Gros des Absatzes bilden, sind dann in der EU quasi unverkäuflich.
Keine Kosten-Aussage
Ein weiterer Fakt ruft bei Fachleuten Kritik hervor. Im Gegensatz zu Kühlschränken, die tatsächlich nach Energieeffizienz gelabelt werden, sagt das Label für die Heizkessel nichts darüber aus, inwieweit diese tatsächlich Kosten sparen helfen, sondern es fußt auf dem jahreszeitlich bedingten Raumheizungs-Energieeffizienz oder der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz. Diese errechnen sich aus der vom Heizkessel erzeugten Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung sowie dem jährlichen Energieverbrauch, der sich durch die Erzeugung der benötigten Wärmeenergie ergibt. Der Hauptfaktor für die Heizungskosten also, der Brennstoff,wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt.
Eine gute Übersicht, was das Label beinhalten muss, findet sich auf energynet.de.
Vorschaubild: Die verschiedenen Label für Heizgeräte. Quelle: Europäische Kommission
Ja, das ist ein Teil des NAPE, der umgesetzt wird. Wie geschrieben, betrifft es aber immer nur Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, mit Stand 2015 also die, die vor 2000 eingebaut worden sind usw. Insbesondere die Schornsteinfeger sollen dies nach und nach umsetzen.
Die Einführung des Labels für Altanlagen war mir neu, ich kenne nur das Label für neue Anlagen ab 26.09.2015.