Bei der zweiten Runde der PV-Gebote gab es kaum Überraschungen. Die heute veröffentlichten Zahlen, die auf einer Anfrage der Grünen gründet, zeugen einmal mehr davon, dass Platzhirsche, sprich sich gewerbsmäßig um Photovoltaik-Analgen kümmernde Wirtschaftsunternehmen das Rennen machen.
Die Bundesregierung geht bei den eingegangenen 136 Geboten mit insgesamt 558.400 kW zu installierender Nenn-Leistung von 2 Genossenschaften, 4 natürlichen und 2 anderen Personen aus. Der übergroße Rest also sind GmbH, AG und Co. zuzuordnen. Es wurden 33 Gebote mit insgesamt 159.735 kW vorläufig bezuschlagt.
Damit verstärkt sich die Befürchtung, dass die Vielfalt der Akteure, die von der Bundesregierung angeblich gewollt, ist, durch das Ausschreibungsverfahren ad absurdum geführt wird. Das zeigt sich auch an den Mehrfachgeboten. 15 Bieter haben für insgesamt 171.000 kW Leistung Mehrgebote abgegeben, nur für 10.000 kW davon waren es natürliche Personen. Genossenschaften gingen das erst gar nicht an. Fünf Bieter haben letztlich Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Die Gebotsmenge beträgt dafür insgesamt 52.794 kW.
Auch bei der Anlagengröße geben die Wirtschaftsunternehmen den Ton an. Bei Anlagengrößen von mehr als 10.000 kW, sind Genossenschaften gar nicht mehr zu verzeichnen, ebenso andere juristische Personen nicht. Hier dominieren die GmbHs in ihren verschiedenen Ausformungen.
Addiert man Zuschlagsmengen der Bieter, aus deren Angaben zu den Anteilseignern oder Bevollmächtigten hervorgeht, dass sie mittelbar verbunden sind und mehr als einen Zuschlag erhalten haben, erhält man eine Gesamtzuschlagsmenge von 116. 446 kW,
so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Oder: Fast drei Viertel der gesamten bezuschlagten Leistung geht definitiv an Wirtschaftsunternehmen.
Zwar hat sich gegenüber der 1. Ausschreibung die Form geändert, nicht jedoch die Ergebnisse. Bleibt also alles anders.
Der niedrigste Gebotswert betrug in der 2. Runde der PV-Auschreibungen übrigens 1 ct/kWh, der höchste 10,98 ct/kWh.
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