Die Novelle des KWK-Gesetzes trifft kaum auf Zuspruch. Einer der Kernpunkte ist der Umstieg vom bisherigen Ausbauziel 25 % KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf KWK-Anteil von 25 % an der regelbaren Stromerzeugung.
Das bedeutet effektiv eine Minderung des KWK-Ausbauziels. Ebenso soll die KWK-Förderung auf Anlagen in der öffentlichen Versorgung beschränkt werden. Und: Für selbst verbrauchten Strom im Bereich der Industrie wird es kaum noch Fördergelder geben.
BDEW will weiter Kohle gefördert
Für den BDEW, größter Branchenverband der Energiewirtschaft, ist es verständlicherweise unverständlich, „warum bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollten, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirken.“ Wobei dem Verband wohl entgangen ist, dass die Bundesregierung eine Strategie weg von Fossilen fährt. Man nennt das Energiewende.
Der VKU hingegen, der sich mit dem BDEW einen Großteil der Stadtwerke als Mitglieder teilt, sieht den Entwurf deutlich positiver. Verbesserungsbedarf gebe es trotzdem. So solle man am KWK-Ausbauziel von 25 Prozent auf die gesamte Stromerzeugung festhalten, eventuell mit einer Streckung bis 2015. Und Bestandsanlagen sollten weiter unterstützt werden, da diese insbesondere bei gasgeführter KWK, einer Domäne vieler größerer Stadtwerke, unter dem niedrigen Strompreis leiden.
Die großindustriellen Stromverbraucher, im VIK zusammengeschlossen, sehen den Entwurf logischerweise deutlich kritischer. „Mit grobschneidigen und diskriminierenden Förderkriterien werden große CO2-Einsparungsmöglichkeiten in der Industrie einfach verschenkt. Die industrielle KWK wird weitgehend von der Förderung ausgeschlossen, die Unternehmen werden aber gleichzeitig mehr zur Kasse gebeten. Diese Doppelbelastung ist insbesondere vor dem Hintergrund der großen KWK-Ausbaupotenziale im industriellen Bereich hochgradig widersprüchlich“, so der Verband und verweist auf sein Potenzial: Der Wärmebedarf der Industrie werde auch im Jahr 2030 noch bei ca. 200 TWh liegen. Dies entspricht dem Wärmebedarf von etwa 20 Millionen Privathaushalten, also einer Größenordnung, die realistisch gesehen nicht aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden könne.
Keine KWK-Förderung im Sommer
Wenig erfreut sind die Interessenvertreter der Erneuerbaren. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt vor einem unnötigen Gegeneinander von Effizienztechnologien und Erneuerbaren Energien. Die Nutzung von Gaskraftwerken sei zwar noch für einige Zeit notwendig und sinnvoll, wenn diese in Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient betrieben werden. Die Förderung fossil erzeugter Fernwärme müsse bei Neuinvestitionen aber auf die Heizperiode beschränkt werden. Andernfalls würde die notwendige Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Solarenergie blockiert, obwohl diese inzwischen wettbewerbsfähig und für den Erfolg der Energiewende dringend geboten sei. Sprich: Im Sommer solle es ab 2018 keine KWK-Förderung geben. Doch das wird sich wohl kaum erfülllen.
Biogas immer mehr in Ecke gedrängt
Auch der biogasrat zeigt sich wenig erfreut, haben seine Mitglieder doch schon unter der Modifizierung des EEG zu leiden. Immerhin wird in KWK generell noch der letzte Strohhalm erkannt. Und die Branche wünscht, dass der Einsatz von Biogas und Biomethan in KWK-Anlagen künftig auch via KWK‑G gefördert werden. Ab 2016 wünscht sich die Branche einen Zuschlag von 1,5 Cent je kWh, wie er bisher schon gasbasierten KWK-Produzenten gezahlt wird.
Vorschaubild: Für das Heizkraftwerk Berlin-Mitte, das auch das Regierungsviertel versorgt, ändert sich mit dem neuen KWK‑G wenig. Foto: Georg Slickers /Wikimedia /Lizenz unter CC BY-SA 3.0
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