Soll auch grüne Wärme aus Holzresten transportieren: Hamburger Fernwärmenetz. Foto: Bengt Lange / Vattenfall

Vom Sinn und Unsinn grüner Fernwärme

von | 3. September 2015

Gibt es in Deutschland schon grüne Fernwärme? Ja, sagt Vattenfall, und speist in das Hamburger Fern­wär­menetz seiner Tochter VWH Dampf aus einer eigenen Altholz­ver­bren­nungs­anlage ein – auch wenn deren Umwelt­freund­lichkeit von Baubeginn etwa seitens des BUND schon umstritten war. Umwelt­be­wusste Verbraucher nehmen dafür einen Aufschlag von 33 %, bezogen auf den Netto-​Arbeitspreis, in Kauf.

Praktisch ist dies für Vattenfall auch. Kann der Konzern doch so in inner­städ­ti­schen Bauge­bieten, die zu einem hohen Anteil mit rege­ne­ra­tiven Energien versorgt werden, gleich eine Leitung legen und versorgen – so geschehen in Mitte Altona. Doch das ruft Protest auf den Plan. Die Fraktion der Linken fragt deswegen die Bundes­re­gierung an. In ihrer Anfrage heißt es:

Im diesem Projekt sollen durch bilan­zielle Zuordnung der „Fernwärme Natur Mix“ Forde­rungen des einschlä­gigen städ­te­bau­lichen Vertrags und des geltenden Bebau­ungs­plans Altona-​Nord 26 erfüllt werden, nach denen mindestens die Hälfte der gelie­ferten Fernwärme aus erneu­er­baren Ener­gie­quellen erzeugt werden soll. Die in der Altholz­ver­bren­nungs­anlage erzeugte Wärme wird aller­dings durch die VWH bereits seit 2012 voll­ständig in das allge­meine Fern­wär­menetz der VWH einge­speist. Eine Erhöhung der Produktion von Fernwärme aus erneu­er­baren Energien für die Wärme­ver­sorgung der „Mitte Altona“ ist nicht vorgesehen.

Die Linke nun fürchtet gestützt auf ein Gutachten, dass es sich beim Verkauf dieser grünen Wärme um eine Vermarktung der „grünen Eigen­schaft“ von erneu­er­barer Fernwärme handelt und dabei ein Verstoß gegen das Doppel­ver­mark­tungs­verbot in Artikel 15 der EU-​Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneu­er­baren Quellen und daneben auch gegen § 5 des Gesetzes gegen den unlau­teren Wett­bewerb (UWG) vorläge. 

Sie fragt die Bundes­re­gierung, ob sie einen Herkunfts­nachweis für diesen Wärme­be­reich beab­sichtige und ob die Bundes­re­gierung ebenso einen Verstoß gegen das Doppel­ver­mark­tungs­gebot sieht und ob sie dieses auch verbieten wolle. Und, auf den Punkt: 

Steht es nach Auffassung der Bundes­re­gierung im Einklang mit wett­be­werbs­recht­lichen Rege­lungen zum Schutz von Verbrau­chern, wenn die „grüne Eigen­schaft“ von Wärme aus einem bestehenden Altholz-​Heizkraftwerk einzelnen Wärme­kunden in der „Mitte Altona“ zuge­rechnet würde, diese „grüne Eigen­schaft“ jedoch gleich­zeitig als mindernder Faktor in den Primär­ener­gie­faktor der Vattenfall-​Fernwärme gemäß der Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEv) eingehen könnte?

Auf gut Deutsch: Wer spart nun mit der Bioen­ergie wirklich Energie und Emis­sionen ein: Der Verbraucher, der dafür einen höheren Preis zahlt, oder der Erzeuger, der damit einen höheren Preis erzielt? So gesehen ist das Geschäft mit der Grünen Fernwärme tatsächlich nur eines: Ein Geschäft.

Vorschaubild: Soll auch grüne Wärme aus Holz­resten trans­por­tieren: Hamburger Fern­wär­menetz. Foto: Bengt Lange /​Vattenfall

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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