Mit dem heute veröffentlichen Gesetzentwurf zum Altanlagenlabeling für Heizungen, das zum
1. Januar 2016 in Kraft treten soll, werden einige bisher nur vage bekannten Positionen präzisiert. Vergabeberechtigt sind
- Heizungsinstallateure
- Schornsteinfeger gemäß § 2 des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes
- Gebäudeenergieberater des Handwerks
- Ausstellungsberechtigte nach § 21 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung
Die Kosten werden sich im Zeitraum von 2017 bis 2023 auf rund 63,3 Millionen Euro netto belaufen. Pro Anlage rechent die Regierung mit 8 Euro, die die Vergabe des Etiketts, für die Information des Eigentümers und für die Beantragung der Aufwandsentschädigung beinhalten.
Kein Sofortverkauf
Dabei sind im Rahmen eines ersten Überprüfungszyklus der Feuerstättenschau die Heizgeräte mit Baujahr einschließlich 1994 und in einem zweiten Überprüfungszyklus die Heizgeräte mit Baujahr einschließlich 2008 zu etikettieren. Ein Schornsteinfeger, der das Label anbrachte, darf er innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten nach Anbringen des Etiketts mit dem jeweiligen Eigentümer des Heizgerätes keine Gespräche über den Verkauf eines neuen Heizgerätes führen oder ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Folgender Zeitrahmen gilt:
Die Bundesregierung erhofft sich dabei eine Anhebung der Sanierungsquote von 20 % von derzeit 3 auf dann 3,7 %. Statt nach 25 soll schon nach 20 Jahren der komplette Altheizungsbestand einmal ausgetauscht sein. Nach Branchenmeinung ist dieser Ausgangswert jedoch deutlich zu hoch. Ausgegangen wird hier von einer Sanierungsrate von aktuell 1 %.
Die Regierung rechnet mit folgenden Einsparpotenzialen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: durchschnittliche Endenergieeinsparung von 15 Prozent und 3 600 Kilowattstunden pro Jahr
- Mehrfamilienhäuser: durchschnittliche Endenergieeinsparung von 10 Prozent und 8 500 Kilowattstunden pro Jahr angenommen.
Damit könnten circa 21,2 Petajoule Heizenergie und 1,6 Petajoule Strom kumuliert bis 2020 eingespart werden.
Darüber hinaus könnten Hersteller sowie Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater mit einem spürbar steigenden Absatz beziehungsweise Auftragsvolumen rechnen.
Allein im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser wird aufgrund der Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von circa 2,1 Milliarden Euro bis 2020 gerechnet. Für den Bereich Mehrfamilienhäuser werden ebenfalls zusätzliche Investitionen erwartet, die allerdings noch nicht berechnet wurden. Ob dies tatsächlich so kommt, wurde an dieser Stelle schon bezweifelt.
Vorschaubild: Werden hauptsächlich Altheizungen labeln: Die Schoirnsteinfeger. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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