Die einen wollen,die anderen nicht: Das Ausschreibungsmodell für die Erneuerbaren Energien, die bereits bei der Photovoltaik startete, rufen in der Branche nach wie vor ein geteiltes Echo hervor.
Strom aus Biomasse soll ab Januar 2017 genauso ausgeschrieben werden wie dies für Strom aus Photovoltaik und Wind vorgesehen ist, fordert der Biogasrat in seiner gestern in Berlin vorgelegten Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Ausschreibungsmodell Erneuerbarer Energien (EEG 2016). Darin heißt es:
„Die Ausschreibung müsse für Bestandsanlagen, die Erweiterung von Bestandsanlagen und für Biomasse-Neuanlagen gleichermaßen gelten. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen werde das im EEG 2014 verankerte Zubauziel von 100 MW Strom aus Biomasse pro Jahr verfehlt, gleichzeitig fallen bestehende Anlagen schrittweise aus der erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung. Das gesetzliche Zubauziel durch einen Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren faktisch zu beerdigen, wäre ein gewaltiger Vertrauensbruch und zudem energie‑, klima- und wirtschaftspolitisch unklug.“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht das zumindest für Wind und PV anders. Er meint: „Die Risiken von Ausschreibungen bei der Windenergie, Photovoltaik-Dachanlagen und der Wasserkraft überwiegen bei weitem die Chancen. Die Ausschreibungspläne sehen für Windenergie einen Netto-Ausbau von 2,5 Gigawatt im Jahr 2017 vor. Im Vergleich zu der für 2015 prognostizierten Menge von 4 bis 4,5 Gigawatt netto wird das ein deutlicher Rückgang.“
Doch auch der BEE hat ein Herz fürs Biogas und will ihm die Ausschreibungstüren öffnen: „Im Gegensatz zu den genannten Technologien könnten Ausschreibungen für Biogasanlagen (vor allem im Bestand) … sogar Chancen eröffnen. Die Akteure benötigen so schnell wie möglich Planungssicherheit. Das BMWi sollte diese Technologien deshalb in den Gesetzentwurf aufnehmen.“ Und abschließend: Die Bundesregierung müsse sich offen halten, das Ausschreibungsexperiment zu beenden, wenn sich zeige, dass die realen Nachteile die erhofften Vorteile überwiegen. Das zeichnet sich schon jetzt ab.
Warum sollte dann aber gerade Biogas, bisher eh schon gebeutelt und von einem Einbruch beim Zubau betroffen, von einem offensichtlich nicht funktionierenden Marktmodell profitieren? Bestandsschutz ließe sich mit einfachen gesetzlichen Regelungen leichter erreichen. Mit der Novellierung des EEG ist das ja auch zu Teilen schon gelungen.
Zu bedenken ist auch, dass wir hier nach wie vor in einem stark subventioniertem Bereich unterwegs sind, in dem Marktmechanismen derzeit nur bedingt helfen und Biogas endgültig den Todesstoss versetzen könnten.
Vorschaubild: Wird mit oder ohne Ausschreibungen noch weiter ins Hintertreffen geraten: Die Bio-Energie. Foto: Urbansky
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