Foto: Urbansky

Ausschrei­bungen: Bio will, Wind und PV nicht

von | 2. Oktober 2015

Die einen wollen,die anderen nicht: Das Ausschrei­bungs­modell für die Erneu­er­baren Energien, die bereits bei der Photo­voltaik startete, rufen in der Branche nach wie vor ein geteiltes Echo hervor. 

Strom aus Biomasse soll ab Januar 2017 genauso ausge­schrieben werden wie dies für Strom aus Photo­voltaik und Wind vorge­sehen ist, fordert der Biogasrat in seiner gestern in Berlin vorge­legten Stel­lung­nahme zum Eckpunk­te­papier für ein Ausschrei­bungs­modell Erneu­er­barer Energien (EEG 2016). Darin heißt es:

Die Ausschreibung müsse für Bestands­an­lagen, die Erwei­terung von Bestands­an­lagen und für Biomasse-​Neuanlagen glei­cher­maßen gelten. Unter den aktuellen Rahmen­be­din­gungen werde das im EEG 2014 veran­kerte Zubauziel von 100 MW Strom aus Biomasse pro Jahr verfehlt, gleich­zeitig fallen bestehende Anlagen schritt­weise aus der erneu­er­baren Strom- und Wärme­er­zeugung. Das gesetz­liche Zubauziel durch einen Ausschluss vom Ausschrei­bungs­ver­fahren faktisch zu beerdigen, wäre ein gewal­tiger Vertrau­ens­bruch und zudem energie‑, klima- und wirt­schafts­po­li­tisch unklug.“ 

Der Bundes­verband Erneu­erbare Energie (BEE) sieht das zumindest für Wind und PV anders. Er meint: „Die Risiken von Ausschrei­bungen bei der Wind­energie, Photovoltaik-​Dachanlagen und der Wasser­kraft über­wiegen bei weitem die Chancen. Die Ausschrei­bungs­pläne sehen für Wind­energie einen Netto-​Ausbau von 2,5 Gigawatt im Jahr 2017 vor. Im Vergleich zu der für 2015 prognos­ti­zierten Menge von 4 bis 4,5 Gigawatt netto wird das ein deut­licher Rückgang.“

Doch auch der BEE hat ein Herz fürs Biogas und will ihm die Ausschrei­bungs­türen öffnen: „Im Gegensatz zu den genannten Tech­no­logien könnten Ausschrei­bungen für Biogas­an­lagen (vor allem im Bestand) … sogar Chancen eröffnen. Die Akteure benötigen so schnell wie möglich Planungs­si­cherheit. Das BMWi sollte diese Tech­no­logien deshalb in den Gesetz­entwurf aufnehmen.“ Und abschließend: Die Bundes­re­gierung müsse sich offen halten, das Ausschrei­bungs­expe­riment zu beenden, wenn sich zeige, dass die realen Nachteile die erhofften Vorteile über­wiegen. Das zeichnet sich schon jetzt ab.

Warum sollte dann aber gerade Biogas, bisher eh schon gebeutelt und von einem Einbruch beim Zubau betroffen, von einem offen­sichtlich nicht funk­tio­nie­renden Markt­modell profi­tieren? Bestands­schutz ließe sich mit einfachen gesetz­lichen Rege­lungen leichter erreichen. Mit der Novel­lierung des EEG ist das ja auch zu Teilen schon gelungen.

Zu bedenken ist auch, dass wir hier nach wie vor in einem stark subven­tio­niertem Bereich unterwegs sind, in dem Markt­me­cha­nismen derzeit nur bedingt helfen und Biogas endgültig den Todes­stoss versetzen könnten.

Vorschaubild: Wird mit oder ohne Ausschrei­bungen noch weiter ins Hinter­treffen geraten: Die Bio-​Energie. Foto: Urbansky

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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