Das Sondergutachten „Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ der Monopolkommission sieht das Konzept der Bundesregierung für den Strommarkt 2.0 kritisch und mit zahlreichen Risiken behaftet.
„Nur wenn bei der Ausgestaltung der Energiewende konsequent auf wettbewerbliche Instrumente gesetzt wird, werden die Kosten der Energiewende wirksam begrenzt“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Generell solle der Markt so gestaltet werden, dass ein Netzausbau aufgrund von Effizienz durch Marktfähigkeit auf ein Minimum beschränkt werde.
Besonders schlecht kommt die Kapazitätsreserve weg, mit deren Hilfe alte Kohlemeiler das Stromnetz stabilisieren sollen. Da die Reserve mit erheblichen Effizienzrisiken verbunden sei, solle sie an enge Bedingungen geknüpft werden, in der Größe beschränkt sein und nur temporär als Instrument genutzt werden.
Kein Vorteil für CO2-Reduktion
Nach Meinung der Kommission generiere dieser technologiespezifische Eingriff hohe Kosten, im Gegenzug habe er jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Gesamtumfang des CO2-Ausstosses, da dieser durch den EU-Emissionshandel vorgegeben sei.
Moniert wird auch der im Referentenentwurf des Strommarktgesetzes vorgesehene und vom Bundeskartellamt zu erstellende Marktmachtbericht. Dieser ziele darauf ab, einen Teil der Unternehmen von der Missbrauchskontrolle auszunehmen. Dies könnte zu überhöhten Preisen und langfristig zu neuen Überkapazitäten führen.
Ausschreibung für alle
Begrüßt wird hingegen das Ausschreibungsmodell, das sich aber nach den ersten zwei Runden noch am Markt bewähren muss. Die Monopolkommission gibt jedoch zu bedenken, dass der Systemwechsel ohne geeignete Rahmenbedingungen keine nennenswerten Verbesserungen mit sich bringt. Besonders kritisch wird bemerkt, dass das neue Ausschreibungssystem nach wie vor nach Technologien differenzierte Auktionen vorsieht. Durch technologieneutrale Ausschreibungen würde hingegen Wettbewerb zwischen Erzeugungstechnologien entstehen, der eine effizientere Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen und einem weiteren Kostenanstieg für die Verbraucher entgegenwirken würde. Zuletzt hoffte die Biogasbranche von diesem Modell zu partizipieren, da sie nach den bisherigen Planungen davon ausgeschlossen ist.
Vorschaubild: Das Heizkraftwerk Heilbronn der EnBW bleibt mit seinen 125 MW als Reservekraftwerk erhalten. Generell wird diese Kapazitätsreserve von der Monopolkommission kritisch gesehen. Foto: Daniel Meier-Gerber /EnBW
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