Die umstrittene Kohlereserve soll nur als „ultima ratio” eingesetzt werden, so die Bundesregierung.
Wörtlich schreibt die Regierung als Antwort auf eine Anfrage der Grünen:
Sie (die Kohlekraftwerke, Anm. d. Red.) sollen nur dann eingesetzt werden, wenn wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt es keinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage geben sollte und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Die Braunkohlekraftwerke würden insbesondere erst dann herangezogen, wenn die Gefährdung oder Störung nicht durch den Einsatz der Netz- oder Kapazitätsreserve beseitigt werden kann.
Zudem verneint die Regierung, dass es beihilferechtliche Probleme mit der EU geben werden. Derzeit laufen entsprechende Gespräche mit der Kommission, die genau dies verhindern soll. Das Gesetz zum Strommarkt, in das die Kohlereserve mit einfließt und das im November als Entwurf verabschiedet werden soll, wird nach Meinung der Bundesregierung beihilferechtskonform sein.
Die Kohlereserve wie auch generell die Kapazitätsreserve werden zwangsläufig den Strom verteuern. Die Grünen befürchten zudem durch diesen staatlich gewollten Markteingriff Nachteile für die Erneuerbaren und möchten diese ausgeschlossen wissen. Die Regierung bleibt hier nur vage und will prüfen, ob Änderungen am EEG nötig werden, um diese Risiken zu begrenzen.
Keine reguläre Rückkehr der Reserven
Klarer wird es in dem Punkt der Rückkehr von nur noch für die Kapazitätsreserve vorgesehen Kraftwerke in den regulären Strommarkt. Hierzu schriebt die Regierung:
Die Kapazitätsreserve ist eine vollständig vom Strommarkt getrennte zusätzliche Absicherung der Stromversorgung für sehr seltene, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Situationen. Um die Investitionssicherheit der Strommarktteilnehmer zu wahren und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gilt das Rückkehrverbot uneingeschränkt für alle Kapazitäten, die Reserveleistung für die Kapazitätsreserve bereitstellen oder bereitgestellt haben.
Sprich: Investoren sollen nicht durch die Kapazitätsreserve abgeschreckt werden, die nach wie vor mit ihren ungenutzten Potenzialen wie ein Damoklesschwert über den Marktteilnehmern, insbesondere den Erneuerbaren, schwebt.
Bis zur Verabschiedung des Entwurfs im November wird es also noch eine Menge Änderungsbedarf geben, um genau jene Unsicherheiten, die derzeit durchaus zu konstatieren sind, zu beseitigen.
Vorschaubild: Das Heizkraftwerk Heilbronn der EnBW bleibt mit seinen 125 MW als Reservekraftwerk erhalten. Foto: Daniel Meier-Gerber /EnBW
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