Zwar nennt der Bundesrat seine Forderungen für das Strommarktgesetz „umfangreiche Verbesserungen“. Doch bei genauerem Hinsehen sind diese Forderungen eher kosmetischer Natur.
So sieht die Länderkammer eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern, insbesondere Pumpspeicherkraftwerken. Mögliche Hemmnisse für deren Errichtung und Betrieb seien daher zu beseitigen.
Diese liegen jedoch meist auf Landesebene. So gelang es zumBeispiel EnBW bisher nicht, in Baden-Württemberg das Pumpspeicherkraftwerk Atdorf zu erreichten, auch weil die dortige Landesregierung politisch nicht mitzog. Insbesondere die regierenden Grünen sind teils dafür (Umweltminister) teils dagegen (Kreisverband vor Ort). Zudem: Neue Pumpspeicherkraftwerke sind in Deutschland aufgrund der geografischen Gegebenheiten kaum möglich.
Eine weitere Forderung ist eine Null-Forderung: Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen sei sinnvoll zu nutzen. Sie sollten bei Netzengpässen möglichst nicht abgeschaltet werden. Dies ist technisch jedoch schwer möglich. Eine Windturbine lässt sich nun mal schneller abregeln als ein Kohlekraftwerk. In deren Zusammenhang wurde übrigens die umstrittene Kraftwerksreserve ausdrücklich gebilligt. Gleichzeitig soll eine effizientere Netzplanung die Kosten des Netzausbaus reduzieren. Gebilligt wurde in der gleichen Plenumssitzung jedoch die Vorrangregelung für Erdkabel vor Überlandleitungen, die genau das verteuert.
Beim Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende möchte der Bundesrat die dort vorgesehene Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf 12 Monate verkürzen. Dies sei im Sinne des Datenschutzes. Endverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 6 000 Kilowattstunden sollten zudem der Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können, was für private Verbraucher so noch nicht vorgesehen war.
Immerhin: Energiewirtschaftsgesetz, Stromnetzentgeltverordnung, Stromnetzzugangsverordnung und Erneuerbare-Energien-Gesetz will der Bundesrat in einigen Teilen geändert sehen. Bei letzterem machen sich die Länder insbesondere für mehr Strom aus Biomasse stark – eine Technologie, die von der Bundesregierung mehr oder weniger aufs Abstellgleis geschoben wurde.
Vorschaubild: GeorgHH /Wikimedia /Lizenz unter CC BY-SA 3.0
Neue Pumpspeicherkraftwerke sind in Deutschland aufgrund der geografischen Gegebenheiten kaum möglich.
Diese Aussage im Artikel ist absolut falsch. Es gibt neuartige Speicher in Form von Pumpspeichern mit schwimmendem Speicherteil, die darauf warten, genutzt zu werden. Diese sind überall einsetzbar. Trotz ihrer hohen Effizienz von über 90 % liegen die Herstellungskosten und der Flächenverbrauch dieser Speicher weit unter der Hälfte konventioneller Pumpspeicher. Zudem könnten sie einen Großteil der geplanten, teuren Über- und Unterland-Stromleitungen überflüssig machen.
Gibt es die schon in der Praxis? Und wenn nicht, warum nicht?