Im vorgestern vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende bleibt die 600-kWh-Grenze erhalten. Das bedeutet, dass alle Haushalte, die weniger als 6000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, von der Einbaupflicht eines Smart Meters verschont bleiben. Das dürfte der deutlich überwiegende Anteil aller Haushalte in Deutschland sein.
Nach Angaben des BDEW verbraucht ein mittlerer Haushalt in Deutschland zwischen 3.100 und 3.200 kWh im Jahr. Selbst 5‑Eprosnen-haushalte kommen gerade mal auf 5.400 kWh. Für die wenigen verbleibenden Haushalte werden Unkosten in Höhe von 100 Euro benannt. (Ein Beitrag über den Zusammenhang zwischen Smart Home und Speichern in Einfamilienhäusern findet sich bei meinem Energiebloggerkollegen Thorsten Zoerner vom Blog Stromhaltig). Damit bleibt das Gesetz vor allem ein Instrument, um bei Industrie und Gewerbe die Energieeinsparung via Digitalisierung voranzutreiben.
BSI legt fest, was ein Smart Meter ist
Das Gesetz legt fest, welche Systeme zugelassen sind. Generell müssen sie die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und ein Gütesiegel erhalten. Es muss die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten gewährleisten.
Verbraucher sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit erhalten. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze. Damit könnten etwa die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway eingehalten werden.
Bundesrat gegen Bundesregierung
Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Der Bundesrat begrüßt die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende. Worin diese allerdings liegen soll, bleibt schleierhaft, da sich ja kaum jemand einen Smart Meter einbauen wird, der es nicht muss. Allerdings will die Länderkammer für die Endkunden lastflexible Tarife. Diese wurden ind en letzten Jahren vond en Stadtwerken für private Kunden stark zurückgefahren. Im Gegensatz zur Bundesregierung hat der Bundesrat allerdings auch generell verlangt, das der Einbau freiwillig bleiben sollte. Das wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.
Nun ja ich bin schon „stolzer Besitzer” eines sog. „Smartmeters” tatsächlich zwei von den Dingern mit zusammen 5 Anzeigen.
Leider muss ich die Dinger noch immer „händisch” ablesen – nix übers Internet oder wenigstens übers heimische Netzwerk (was mir völlig genügen würde).
Warum – weil sich wie o. beschrieben keiner VORHER Gedanken darüber gemacht hat, wie diese Pflichtmesstellen irgendwie eingebunden werden sollen – seit dem nunmehr 5. Jahr melde ich meine Daten per E‑Mail an meinen Netzbetreiber /EVU, der sie dann nun zum 5. mal falsch in die notwendigen berechnungen einträgt.
Ob bei soviel Unvermögen ein Netzwerk das Richtig sein wird, ich habe da so meine Zweifel…
Na da hat sich die Digitalisierung ja irgendwie voll gelohnt 🙂
Solange an die Kommunikation von Smart Metern die selben Sicherheitsanforderungen gestellt werden, wie z.B. bei den Signalen für die Sekundärregelung von Kraftwerken, hätte ich da kein Problem.
Dort werden die Fernwirkprotokolle IEC 60870−5−101 für die serielle Übertragung oder gemäß IEC 60870−5−104 für die TCP/IP basierte Kommunikation eingesetzt.
Die 104er Verbindungen sind Punkt zu Punkt – VNP-Verbindungen. Am Übergang zum Kraftwerk, ist ein Protokollumsetzer 104 /101 und ein 101er Modul setzt auf Binär- und Analogsignale um. Um wieder in die digitale Welt zu kommen, geht der ganze Weg dann rückwärts analog/binär nach 101 und 101/104 und dann wiederum per VPN auf redundante virtuelle Server, die ausschließlich für diese Kommunikation installiert und betrieben werden. Relativ zum Leitsystem sind diese Server passive Clients, das Leitsystem holt sich die Befehle ab und schickt „per push” die Infos Richtung ÜNB. Das komplette System ist vollständig redundant aufgebaut und wird an mehreren Stellen auf Datenintegrität der beiden redundante Strecken überwacht…
Nebenbei – die ÜNB unterhalten ein sogar physikalisch gänzliche getrenntes Lichtwellenleiter-Netz von allen anderen digitalen Netzen. Eigene LWL Verbindungen auf eigenen, räumlich von allen anderen LWL Netzen unabhängigen Trassen.
Wenn also die Sicherheit jedes Einzelnen genauso geschützt wird, wie es in der Energieversorgung üblich ist, dann habe ich absolut nichts gegen smart metering, smart grid etc.
LG jogi
Interessant, das würde ich bei Gelegenheit gern vertiefen, weil das ein Terrain ist, wo ich 0 Ahnung habe.
Gott sei Dank !!!