Die Pläne des Bundesumweltministeriums, den Ausbau der Erneuerbaren Energien nur noch mittels wettbewerblicher Ausschreibungen zu fördern, sind seit einer Weile bekannt. Nun werden sie konkreter. Nach einem Bericht der Tageszeitung Die Welt bestätigte der für die Energiewende zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, die gesetzlich fixierten Einspeisevergütung für Strom aus Wind und Sonne abzuschaffen. Insgesamt sollen so 80 % des Zubaus von Ausschreibungen erfasst werden.
Dabei ist nach Auffassung der Welt durchaus eine Diskrepanz festzustellen. Denn bis 2025 soll der Anteil Erneuerbare Energien bis zu 45 % betragen (von derzeit 32 %). Der jährliche Zubau soll aber nicht mehr als 2.500 MW betragen. Damit lässt sich dieses Ziel nicht erreichen.
Der Bau von Biomasse- und Geothermie-Anlagen werde auch künftig nicht ausgeschrieben. Es gebe hier zu wenig Anbieter, sodass ein Wettbewerb via Ausschreibung keinen Sinn ergebe, so Baake. Gleiches gilt nach den bisherigen Planungen des BMWi auch für die Wasserkraft.
Damit die Angebotsvielfalt nicht verloren geht, sollen Bürgerenergie-Genossenschaften nicht mit zu hohen finanziellen Vorleistungen oder Garantien belastet werden. Anlagen bis zu 1 MW sollen vom Ausschreibungsprinzip auch deswegen ausgenommen werden. Welche Art von Anlagen das betrifft, beschreiben meine Energieblogger-Kollegen von energy.net unter anderem hier anhand eines Mieterstrom-Modells.
Der Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht als EEG 3.0 in die Ressortabstimmung. Es soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden und 2017 in Kraft treten.
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