Dass der neue EEG-Entwurf, dessen Referentenfassung seit heute vorliegt, keine Begeisterungsstürme auslösen würde, war vorherzusehen. Das eindeutig negative Echo wird nun durch die Stimmen aus der EE-Branche verstärkt. Insbesondere die Bioenergiebranche wird durch den neuen Gesetzentwurf weiter an den Rand gedrängt.
Kein Vertrauen für Geothermie
Der Bundesverband Geothermie sieht dadurch die Markteinführung der Tiefen Geothermie gefährdet. Die Kernanliegen der Geothermiebranche nach Vertrauensschutz seien im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Sie brauche aber eine stabile, gleichbleibende Einspeisevergütung und nachhaltigen Vertrauensschutz, damit die Energiewende gelinge. Seine Forderung: „Die Koppelung der Degression an den Zubau der installierten Leistung, das heißt pro 100 Megawatt Leistung wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt. Einen langfristigen Vertrauensschutz: Projekte, die bis 2025 in Betrieb genommen werden, sollen die geltende Vergütung uneingeschränkt erhalten unabhängig von künftigen Veränderungen.“
Altholz zum Alteisen
Der Fachverband Holzenergie im BBE sieht, dass Altholzkraftwerke im Bestand keine weitere Zukunftsperspektive erhalten sollten. Ohne seine Annahme zu belegen, geht das BMWi in seinem Gesetzesentwurf pauschal davon aus, dass der gesamte deutsche Altholzkraftwerksverbund bis 2025 aus der EEG Förderung rauslaufen wird und dann vollumfänglich außerhalb der EEG-Vergütung weiterbetrieben werden kann“, so der Verband. Der FVH weist diese Annahmen als völlig unrealistisch zurück. Das BMWi verkenne vollkommen die Realitäten am Altholzmarkt. Zu glauben, dass dieser grüne und grundlastfähige Kraftwerkspark im derzeitigen Strommarkt wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann, sei grundfalsch.
Zudem sei de Zahl der Biomasseanlagen, für die ein Vergütungsanspruch im EEG bestehen soll, ist auf eine Gesamtleistung von 100 MW brutto gedeckelt – zu wenig, um selbst die Bestandsanlagen weiterhin im Betrieb zu halten.
Enttäuschtes Biogas
Der offizielle Referentenentwurf zum EEG 2016 sei für die Bioenergiebranche eine große Enttäuschung, klagt der Biogasrat. Er lehnt die geplante Regelung der Ausschreibung für Biogas und Biomethan über eine Verordnungsermächtigung weiterhin entschieden ab. Die Ausschreibung für Biomasse müsse jetzt im EEG 2016 geregelt werden, mit Beginn der Ausschreibungen zum 01.01.2017. Bisher ist sie davon ausgeschlossen. Scharf kritisiert wird auch die im Referentenentwurf genannte Gebotshöchstgrenze von 14,88 Cent/kWh für Biomasse, die im Fall der Umsetzung der Verordnung für die Ausschreibung von Biomasse gelten soll. Ein wirtschaftliches Agieren der Marktbeteiligten und damit ein Zubau von Neuanlagen sei damit völlig unrealistisch.
80 % weniger Bioenergie
Bioenergieverbände und der Deutschen Bauernverbandes (DBV) stoßen in das gleiche Horn und finden, dass eine konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG notwendig sei. Sie kritisieren zudem, dass mit den vorgesehenen Regelungen die Bioenergie-Leistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 % abgebaut werde.
Maximal 45 % EE-Strom
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesländer, den Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen deutlich nachzubessern. Andernfalls seien die in Paris gemachten Klimaschutz-Zusagen in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem die Bundesregierung unterschrieben hat. Gleichzeitig werde Deutschlands Technologieführerschaft und Exportkraft zum Spielball rückwärts gewandter Politiker. Mit dem Gesetzentwurf wolle der Bundeswirtschaftsminister den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auf maximal 45 % bis 2025 deckeln. In der Branche der Erneuerbaren Energien stünden damit Zehntausende von Arbeitsplätzen vor allem in der Wind- und Solarbranche vor dem Aus. Zementiert würden die ineffizienten fossilen Großkraftwerke. Nachdem in den letzten EEG-Novellen 2012 und 2014 der Ausbau der Bio- und Solarenergie stark beschnitten wurde, drohe jetzt eine Vollbremsung bei der Windenergie an Land. Die hier geplanten Einschnitte werden nach BEE-Einschätzung in ihren arbeits- und industriepolitischen Wirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette verheerende Folgen haben.
Das Ausschreibungsmodell für den Ausbau der EE ist eine EU-Vorgabe. Darüber schreibt der Blog energie effizient sparen hier.
0 Kommentare