Altholz auf dem Holzweg: Nach dem neuen EEG-Entwurf haben Altkholzkraftwerke kaum mehr eine Chance. Foto: fjcorado / pixabay

EEG-​Entwurf: Niemand ist glücklich

von | 15. April 2016

Dass der neue EEG-​Entwurf, dessen Refe­ren­ten­fassung seit heute vorliegt, keine Begeis­te­rungs­stürme auslösen würde, war vorher­zu­sehen. Das eindeutig negative Echo wird nun durch die Stimmen aus der EE-​Branche verstärkt. Insbe­sondere die Bioen­er­gie­branche wird durch den neuen Gesetz­entwurf weiter an den Rand gedrängt. 

Kein Vertrauen für Geothermie

Der Bundes­verband Geothermie sieht dadurch die Markt­ein­führung der Tiefen Geothermie gefährdet. Die Kern­an­liegen der Geother­mie­branche nach Vertrau­ens­schutz seien im Gesetz­entwurf nicht berück­sichtigt. Sie brauche aber eine stabile, gleich­blei­bende Einspei­se­ver­gütung und nach­hal­tigen Vertrau­ens­schutz, damit die Ener­gie­wende gelinge. Seine Forderung: „Die Koppelung der Degression an den Zubau der instal­lierten Leistung, das heißt pro 100 Megawatt Leistung wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt. Einen lang­fris­tigen Vertrau­ens­schutz: Projekte, die bis 2025 in Betrieb genommen werden, sollen die geltende Vergütung unein­ge­schränkt erhalten unab­hängig von künftigen Veränderungen.“

Altholz zum Alteisen

Der Fach­verband Holz­energie im BBE sieht, dass Altholz­kraft­werke im Bestand keine weitere Zukunfts­per­spektive erhalten sollten. Ohne seine Annahme zu belegen, geht das BMWi in seinem Geset­zes­entwurf pauschal davon aus, dass der gesamte deutsche Altholz­kraft­werks­verbund bis 2025 aus der EEG Förderung raus­laufen wird und dann voll­um­fänglich außerhalb der EEG-​Vergütung weiter­be­trieben werden kann“, so der Verband. Der FVH weist diese Annahmen als völlig unrea­lis­tisch zurück. Das BMWi verkenne voll­kommen die Reali­täten am Altholz­markt. Zu glauben, dass dieser grüne und grund­last­fähige Kraft­werkspark im derzei­tigen Strom­markt wirt­schaftlich weiter­be­trieben werden kann, sei grundfalsch.
Zudem sei de Zahl der Biomas­se­an­lagen, für die ein Vergü­tungs­an­spruch im EEG bestehen soll, ist auf eine Gesamt­leistung von 100 MW brutto gedeckelt – zu wenig, um selbst die Bestands­an­lagen weiterhin im Betrieb zu halten.

Enttäuschtes Biogas

Der offi­zielle Refe­ren­ten­entwurf zum EEG 2016 sei für die Bioen­er­gie­branche eine große Enttäu­schung, klagt der Biogasrat. Er lehnt die geplante Regelung der Ausschreibung für Biogas und Biomethan über eine Verord­nungs­er­mäch­tigung weiterhin entschieden ab. Die Ausschreibung für Biomasse müsse jetzt im EEG 2016 geregelt werden, mit Beginn der Ausschrei­bungen zum 01.01.2017. Bisher ist sie davon ausge­schlossen. Scharf kriti­siert wird auch die im Refe­ren­ten­entwurf genannte Gebots­höchst­grenze von 14,88 Cent/​kWh für Biomasse, die im Fall der Umsetzung der Verordnung für die Ausschreibung von Biomasse gelten soll. Ein wirt­schaft­liches Agieren der Markt­be­tei­ligten und damit ein Zubau von Neuan­lagen sei damit völlig unrealistisch.

80 % weniger Bioenergie

Bioen­er­gie­ver­bände und der Deutschen Bauern­ver­bandes (DBV) stoßen in das gleiche Horn und finden, dass eine konkrete, ab 2017 geltende Anschluss­re­gelung im EEG notwendig sei. Sie kriti­sieren zudem, dass mit den vorge­se­henen Rege­lungen die Bioenergie-​Leistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 % abgebaut werde.

Maximal 45 % EE-Strom

Der Bundes­verband Erneu­erbare Energien (BEE) appel­liert an den Deutschen Bundestag und die Bundes­länder, den Geset­zes­entwurf in den nächsten Wochen deutlich nach­zu­bessern. Andern­falls seien die in Paris gemachten Klimaschutz-​Zusagen in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem die Bundes­re­gierung unter­schrieben hat. Gleich­zeitig werde Deutsch­lands Tech­no­lo­gie­füh­rer­schaft und Export­kraft zum Spielball rückwärts gewandter Politiker. Mit dem Gesetz­entwurf wolle der Bundes­wirt­schafts­mi­nister den Ausbau der Erneu­er­baren Energien bei der Strom­erzeugung auf maximal 45 % bis 2025 deckeln. In der Branche der Erneu­er­baren Energien stünden damit Zehn­tau­sende von Arbeits­plätzen vor allem in der Wind- und Solar­branche vor dem Aus. Zemen­tiert würden die inef­fi­zi­enten fossilen Groß­kraft­werke. Nachdem in den letzten EEG-​Novellen 2012 und 2014 der Ausbau der Bio- und Solar­energie stark beschnitten wurde, drohe jetzt eine Voll­bremsung bei der Wind­energie an Land. Die hier geplanten Einschnitte werden nach BEE-​Einschätzung in ihren arbeits- und indus­trie­po­li­ti­schen Wirkungen über die gesamte Wert­schöp­fungs­kette verhee­rende Folgen haben.


Das Ausschrei­bungs­modell für den Ausbau der EE ist eine EU-​Vorgabe. Darüber schreibt der Blog energie effizient sparen hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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