2017 tritt das novellierte EEG in Kraft. Im kommenden Jahr wird auch der Abgleich von EEWärmeG und EnEV erwartet. Eventuell werden beide zu einem Gebäudeenergiegesetz zusammengelegt.
Die Änderungen im energierechtlichen Bereich, die mit Beginn des neuen Jahres gelten, halten sich in Grenzen. Streng genommen tritt nur die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG) in Kraft. Aber die hat es in sich.
„Allerdings ist an der letzten EEG-Novellierung erkennbar, dass zunehmend vom Subventionsprinzip Abstand genommen wird und die Produzenten (Erneuerbarer Energien, Anm. d. Red.) sukzessive dem Marktprinzip überlassen werden sollen“, konstatiert diesen Einschnitt Springer VS-Autor Sebastian Giacovelli in seinem Buchkapitel „Energiewende und Erwartungskonflikte” auf Seite 227.
Mit „mehr Markt, weniger Plan” sind die Änderungen des EEG gut beschrieben. Gab es bisher feste Ausbauziele mit einer festen Vergütung, so gelten ab 2017, mit Ausnahme der Windkraft auf See, nur noch Ausschreibungsmodelle mit einem Ausbaukorridor. Und der muss nicht mal erreicht werden. …
Gekürzt. Geschrieben für SpringerProfessional. Der komplette Beitrag ist hier zu lesen.
Wie das Haus der Zukunft komplett mit Eigenenergie versorgt werden könnte, beschreibt Energieblogger-Kollege Andreas Kühl hier auf seinem Blog Energynet.
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