Dämmen bleibt wesentlich auch im neuen Gebäudeenergiegesetz. Foto: Urbansky

EnEV und EEWärmeG werden GEG (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz)

von | 26. Januar 2017

Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Abglei­chung von Ener­gie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) und Erneuerbare-​Energien-​Wärmegesetz (EEWärmeG) endet mit deren Zusammenlegung.

Hinein mündet auch das Ener­gie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG). Das ist vernünftig. Die anderen Varianten, die zu Wahl standen, wären inkon­se­quent gewesen. Doch bekommt das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneu­er­barer Energien zur Wärme- und Kälte­er­zeugung in Gebäuden (Gebäu­de­en­er­gie­gesetz – GEG) damit eine neue Qualität? Oder ist 1 und 1 und 1 nur 3? Letzteres bleibt beim Lesen des Refe­ren­ten­ent­wurfes zu vermuten.

Immerhin – Anwendung und Vollzug werden logi­scher­weise erleichtet, da es nun nur noch ein Gesetz gibt. Auch Diskre­panzen und unter­schied­liche Begriffs­be­stim­mungen sind nun ange­glichen, die unter­schied­liche Behandlung von Strom aus erneu­er­baren Energien sowie diver­gie­rende Anfor­de­rungen an Anlagen­technik beseitigt. Löblich ebenso: Für die Errichtung neuer Gebäude gilt künftig ein einheit­liches Anfor­de­rungs­system, in dem Ener­gie­ef­fi­zienz und Erneu­erbare Energien inte­griert sind.

Was bleibt gleich

Es bleibt jedoch bei der Tech­no­lo­gie­of­fenheit für Ener­gie­technik als auch für die Bauweisen. Das wurde im Vorfeld insbe­sondere vom grünen Lager kriti­siert, weil dadurch fossile Wärme­er­zeuger vor allem im Bestand noch lange ein auskömm­liches Dasein haben werden. Wirt­schaftlich ist es jedoch sicher für Immo­bi­li­en­be­sitzer, die nicht die große Inves­ti­ti­ons­kraft haben, durchaus sinnvoll, aber eben auch einer von vielen Punkten, der nicht über die vorhe­rigen Gesetze hinausgeht. Dazu gehört auch der Ansatz, den Primär­ener­gie­bedarf von Gebäuden zu mini­mieren, indem der Ener­gie­bedarf eines Gebäudes von vorne­herein durch einen ener­ge­tisch hoch­wer­tigen baulichen Wärme­schutz begrenzt und den verblei­benden Ener­gie­bedarf zunehmend durch erneu­erbare Energien gedeckt wird. Ansonsten wurden die Bestim­mungen von EnEV und EEWärmeG unver­ändert übernommen.

Was ist neu

Neu ist hingegen der Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­de­standard für neue Nicht­wohn­ge­bäude der öffent­lichen Hand. Aller­dings fehlt noch eine geset­zes­feste Defi­nition desselben. Das könnte der KfW-​55-​Standard sein, steht aber noch nicht fest. Was schon feststeht, ist ein Zeitplan: Ab 2019 ist er von der Öffent­lichen Hand einzu­halten, ab 2021 von privaten Bauherren.

Auch die Flexi­bi­li­sie­rungen beim Einsatz von gebäu­denah erzeugtem Strom aus erneu­er­baren Energien ist neu. Bisher erfolgte die Vermarktung von EE-​Strom zentral über die EEG-​Vergütung. Von der Neure­gelung profi­tiert auch gebäu­denah aufbe­rei­tetes und in das Erdgasnetz einge­speistes Biogas sowie der Einbau von modernen, besonders effi­zi­enten Wärme­er­zeu­gungs­an­lagen in Neubauten, die Bestands­ge­bäude mitver­sorgen und dadurch Altanlagen mit nied­ri­gerer Effizienz im Bestand ersetzen.

Die sich aus dem Primär­ener­gie­bedarf oder Primär­ener­gie­ver­brauch erge­benden CO2-​Emissionen eines Gebäudes sind künftig zusätzlich im Ener­gie­ausweis anzugeben. Aller­dings fehlt dafür noch der Rechts­rahmen. Außerdem kann die Bundes­re­gierung die Primär­ener­gie­fak­toren durch Rechts­ver­ordnung mit Zustimmung des Bundes­rates neu justieren. Künftig sollen die Klima­wirkung (CO2-​Emissionen), die Versor­gungs­si­cherheit und weitere Aspekte der Nach­hal­tigkeit, etwa Verfüg­barkeit und Nutzungs­kon­kur­renzen einzelner Primär­ener­gie­träger, Tech­no­logien und Verfahren zur Wärme- und Kälte­en­er­gie­be­reit­stellung stärker berück­sichtigt werden.


Über die Photo­voltaik im EEG 2017, von dem auch das neue GEG berührt ist, schrei­ben die Energieblogger-​Kollegen Franz-​Josef Kemnade und Christian Sperling von next­kraft­werke hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

0 Kommentare

EnWiPo
EnWiPo
„Der PV-​Markt ist intakt”

Der PV-​Markt ist intakt”

Im Markt für Solarmodule scheint es ein Auf und Ab zu geben. Stefan Horstmann, COO bei IBC Solar, erklärt, wie es dazu kommt und wie Unternehmen der Solarbranche dem entgegensteuern können. springerprofessional.de: Wie schätzen Sie aktuell den Markt für PV-Module in...

Erdgas als Kraft­stoff: LNG Top, CNG Flop

Erdgas als Kraft­stoff: LNG Top, CNG Flop

Erdgas hatte es im deutschen Kraftstoffmarkt schon immer schwer. CNG konnte sich nie richtig durchsetzen. Die flüssige Variante LNG wird dagegen zunehmend in der Logistik eingesetzt. Dieses zwiespältige Bild verfestigt sich immer mehr. In Deutschland konnte sich...

Kosten­falle Energiewende

Kosten­falle Energiewende

Die Baugenehmigungen brechen ein. Bauherren und Projektentwickler klagen unisono über hohe Baukosten und strenge Vorschriften. Das sorgt für Verdruss – und auch am Markt ist eine deutliche Unzufriedenheit zu spüren. Dabei müsste es doch darum gehen, Immobilien so zu...